Rechtsprechung
VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fürnotwendigerklärung der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für ein Widerspruchsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; …
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.), der sich die Berichterstatterin anschließt, ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalles nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (s. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.;… vgl. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2012, 2 A 5/11, Rn. 2).
- VG Sigmaringen, 22.02.2005 - 4 K 16/05
Ausweisung vor dem 01.01.2005 - Anwendbarkeit von AufentG 2004 oder FreizügG/EU …
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
Aus Sicht eines vernünftigen Bürgers mit dem gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie die Klägerin war es bei dieser Sachlage und in Anbetracht der Bedeutung, die die Angelegenheit für sie hat, vernünftig, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. hierzu auch Entscheidungen zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO : VG Sigmaringen, Urt. v. 22.2.2005, 4 K 16/05, Rn. 43;… VG Aachen, Urt. v. 23.5.2005, 8 K 3072/03, ). - VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
Freizügigkeit, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Familienangehörige, Kinder, …
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
Aus Sicht eines vernünftigen Bürgers mit dem gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie die Klägerin war es bei dieser Sachlage und in Anbetracht der Bedeutung, die die Angelegenheit für sie hat, vernünftig, einen Rechtsanwalt einzuschalten (…vgl. hierzu auch Entscheidungen zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO : VG Sigmaringen, Urt. v. 22.2.2005, 4 K 16/05, Rn. 43; VG Aachen, Urt. v. 23.5.2005, 8 K 3072/03, ).
- BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98
Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von …
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Berichterstatterin anschließt, der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (hierzu ausführlich BVerwG, Beschl. v. 14.1.1999, NVwZ-RR 1999, 611 ff [BVerwG 14.01.1999 - 6 B 118/98] ). - BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01
Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
In diesem Zeitpunkt stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob es ihm angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und wegen der Schwierigkeit der Sache zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2001, NVwZ-RR 2002, 446, 447). - BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (…s. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.; vgl. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2012, 2 A 5/11, Rn. 2).