Rechtsprechung
   VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50316
VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13 (https://dejure.org/2014,50316)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2014 - 19 K 2939/13 (https://dejure.org/2014,50316)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 19 K 2939/13 (https://dejure.org/2014,50316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fürnotwendigerklärung der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für ein Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.), der sich die Berichterstatterin anschließt, ist die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalles nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen.

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (s. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.; vgl. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2012, 2 A 5/11, Rn. 2).

  • VG Sigmaringen, 22.02.2005 - 4 K 16/05

    Ausweisung vor dem 01.01.2005 - Anwendbarkeit von AufentG 2004 oder FreizügG/EU

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    Aus Sicht eines vernünftigen Bürgers mit dem gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie die Klägerin war es bei dieser Sachlage und in Anbetracht der Bedeutung, die die Angelegenheit für sie hat, vernünftig, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. hierzu auch Entscheidungen zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO : VG Sigmaringen, Urt. v. 22.2.2005, 4 K 16/05, Rn. 43; VG Aachen, Urt. v. 23.5.2005, 8 K 3072/03, ).
  • VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03

    Freizügigkeit, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Familienangehörige, Kinder,

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    Aus Sicht eines vernünftigen Bürgers mit dem gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie die Klägerin war es bei dieser Sachlage und in Anbetracht der Bedeutung, die die Angelegenheit für sie hat, vernünftig, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. hierzu auch Entscheidungen zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO : VG Sigmaringen, Urt. v. 22.2.2005, 4 K 16/05, Rn. 43; VG Aachen, Urt. v. 23.5.2005, 8 K 3072/03, ).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Berichterstatterin anschließt, der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (hierzu ausführlich BVerwG, Beschl. v. 14.1.1999, NVwZ-RR 1999, 611 ff [BVerwG 14.01.1999 - 6 B 118/98] ).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    In diesem Zeitpunkt stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob es ihm angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und wegen der Schwierigkeit der Sache zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2001, NVwZ-RR 2002, 446, 447).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13
    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (s. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 1.6.2010, 6 B 77/09 , Rn. 6 m.w.N.; vgl. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2012, 2 A 5/11, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht